Heizungsförderungen - Stand 2025
Förderung bei Modernisierung
Der Staat unterstützt den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizungssysteme zunehmend – mit großzügigen Zuschüssen, die bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken können.
Die Förderungen erfolgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BAFA-Förderprogramme im Überblick
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG wird in folgende Gruppen unterteilt:
BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude.
Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Gerne übernehmen wir bei Beauftragung sämtliche Formalitäten für Sie.


Zuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Antragstellung über KfW
Key Facts:
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30% Zuschuss bei Heizungstausch für Eigennutzung sowie Vermieter und Kommunen.
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30% Einkommens-Bonus für Eigentümer mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000,- € (Ø versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingangetzte). Gilt nur für selbst genutzte Wohneinheiten.
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5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich bzw. Abwasser erschlossen oder wenn ein natürliches Kältemittel (z.B. Propan) eingesetzt wird.
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20% Klimageschwindigkeits-Bonus bei Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (unabhängig vom Alter der Anlage) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (mindestens 20 Jahre in Betrieb). Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Wird bis 2037 stufenweise auf 0% reduziert.
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Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage und kann nicht verlängert werden.
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Der Zuschuss bei Heizungstausch ist mit den verschiedenen genannten Boni kombinierbar. Es besteht eine Obergrenze von 70%
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Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch beträgt:
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1. Wohneinheit: 30.000,- €
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2. bis 6. Wohnheit: jeweils 15.000,- €
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ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000,- €
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Zuschuss für Heizungsoptimierung - Antragstellung über Bafa
BAFA-Förderprogramme im Überblick
Key Facts:
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15% Effizienzverbesserung für Heizungsanlagen, die älter als 2 und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als 20 Jahre sind. Des Weiteren nur für Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Was wird gefördert: Austausch Heizungspumpen, Einbau Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich, geringinvestive Umstellung auf 100% Wasserstoffbetrieb
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5% iSFP-Bonus für einen, durch das BAFA (Förderprogramm EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP darf maximal 15 Jahre alt sein und die Maßnahme muss in dem Fahrplan beinhaltet sein.
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50% Emissionsminderung Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr, die älter als 2 Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Im Vergleich zum Ausgangswert muss eine Reduzierung der Staubemission von mindestens 80% erfolgen.
Zuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Nichtwohngebäude
Key Facts:
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Für die Antragstellung bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
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Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben.
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Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (bspw. Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Ant
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eil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.
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Die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist in Abhängigkeit der Nettogrundfläche:
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30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche.
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200 €/ m² für Gebäude zwischen 150 Quadratmeter und bis 400 qm Nettogrundfläche
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größer als 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 €/m² Nettogrundfläche
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ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 €/m² Nettogrundfläche
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Förderungen für Nichtwohngebäude BEG NWG
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Neubau, Sanierungen und Modernisierungen
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Überführung in ein "Effizienzhaus-Niveau"
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Einführung von EE-Klassen (55 % der Wärme aus erneuerbaren Energien)
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Einführung einer NH-Klasse (Gebäude enthält Nachhaltigkeitszertifizierung vom Bund)
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Förderfähige Kosten: 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. €
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Davon erhalten Sie 5 %, also maximal 500.000 Euro als (Tilgungs-)Zuschuss
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Förderfähige Kosten bei Fachplanung 10 € pro m² Nettogrundfläche,
maximal 40.000 € (Förderquote 50 %)
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Förderungen für Nichtwohngebäude BEG NWG - Kredit (263)

